Neue Steuerhebesätze ab Januar 2018

Auf   Empfehlung   des   Finanzausschusses   hat   die   Gemeindevertretung gegen die Stimmen der CDU die Anhebung der Steuersätze zum Januar 2018 beschlossen.

Die neuen Sätze gelten wie folgt:

Grundsteuer A beträgt neu 335 v.H.

Grundsteuer B beträgt neu 335 v.H.

Wir haben einer  leichten  Erhöhung der Steuersätze zugestimmt. Zum einen ist die aktuelle Finanzlage der Gemeinde alles andere als erfreulich und zum anderen wollten wir vor dem Verkauf der Gewerbeflächen klare und faire Bedingungen vorgeben. Eine Alternative wäre die Anhebung nach dem Verkauf der Grundstücke gewesen. Dies hätten wir  allerdings als ungerecht den Gewerbetreibenden gegenüber verstanden. Mit den jetzigen Sätzen bewegen wir uns im Übrigen auf dem Niveau der Nachbargemeinden.